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   BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05   

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BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit einer Festsetzung für die Regelung einer "abweichenden Bauweise" in einem Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 22 Abs. 4
    Hinreichende Bestimmtheit bei der Festsetzung einer abweichenden Bauweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht erfüllt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Die Voraussetzungen einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nur erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsnorm mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1993 BVerwG 4 NB 32.92 (ZfBR 1993, 297) zuzulassen.
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht erfüllt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
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